Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten haben nach §93 der StVO dafür Sorge zu tragen, dass in der Zeit von 06:00 – 22:00 Uhr Gehsteigen bzw. Gehwege entlang der gesamten Liegenschaft von Schnee und Glatteis befreit werden.
Ein Schneeräumdienst ist daher im Winter unabdingbar.
Gerne übernehmen wir für Sie diese Aufgabe und bewahren Sie vor unangenehmen Überraschungen in den Wintermonaten. Neben ordentlicher und rascher Durchführung der Räumarbeiten, bieten wir Ihnen im Ernstfalle die Sicherheit der Haftungsübernahme.

Setzen sie gemeinsam mit uns ein zeichen!
Alternative Auftaumittel sind bei andauernder Kälte und niedrigeren Temperaturen wirksamer als Salz und schützen obendrein noch unsere Umwelt. Unsere Winterdienst Experten beraten Sie gerne und stellen Ihnen Ihr Wunschangebot zusammen.