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Winterdienst bedeutet in erster Linie Sicherheit

Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten haben nach §93 der StVO dafür Sorge zu tragen, dass in der Zeit von 06:00 – 22:00 Uhr Gehsteigen bzw. Gehwege entlang der gesamten Liegenschaft von Schnee und Glatteis befreit werden.

Ein Schneeräumdienst ist daher im Winter unabdingbar.
Gerne übernehmen wir für Sie diese Aufgabe und bewahren Sie vor unangenehmen Überraschungen in den Wintermonaten. Neben ordentlicher und rascher Durchführung der Räumarbeiten, bieten wir Ihnen im Ernstfalle die Sicherheit der Haftungsübernahme.


Setzen sie gemeinsam mit uns ein zeichen!


Alternative Auftaumittel sind bei andauernder Kälte und niedrigeren Temperaturen wirksamer als Salz und schützen obendrein noch unsere Umwelt. Unsere Winterdienst Experten beraten Sie gerne und stellen Ihnen Ihr Wunschangebot zusammen.

Wir passen unser Angebot an Ihre Bedürfnisse an

Je nach Bedarf räumen wir Großflächen, Gehsteige, Innenhöfe oder Zufahrten. Unser Unternehmen verfügt über die nötigen Fahrzeuge und spezifisch geschulten Mitarbeitern, um Ihnen jede Fläche von lästigem Schnee und gefährlichem Eis zu befreien.

Unser Winterdienst – Extra: Dokumentation:

Wir dokumentieren jeden Einsatz mittels eines elektronischen Wächter-Kontrollsystems. Bei Bedarf können wir Ihnen eine monatliche Auswertung der Einsätze übermitteln.

Leistungsübersicht:

  • Maschinelle und händische Schneeräumung

  • Streuung von Split und Streumittel bei Glatteis

  • Laufendes Kehren von Streusplitt (nach Bedarf)

  • Tauwetterkontrolle (Sicherheit vor Dachlawinen und Eiszapfen)

  • Aufstellen von Schneestangen (wenn notwendig)

  • Haftungsübernahme

  • Alternatives Auftaumittel möglich

Nach einer kostenlosen Besichtigung erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.